Mutter-Kind-Kur

Mutter-Kind-Kur abgelehnt?


 

Haben Sie eine Mutter-Kind-Kur beantragt und wurde der Antrag von der Krankenversicherung abgelehnt?


 

Ein Widerspruch hat oft sehr gute Erfolgschancen.


 

Ich biete unverbindliche telefonische Beratung bundesweit.


Sie können mir auch gern den Ablehnungsbescheid per E-Mail zukommen lassen. Bitte beachten Sie die Widerspruchsfrist am Ende des Bescheides ("Rechtsbehelfsbelehrung").


 

 

Rechtsanwaltskanzlei Simone Plehn

Mehringdamm 42

10961 Berlin

 

Tel.: 030/818219294

Fax: 030/818219291

 

info@rechtsanwaeltin-plehn.de

www.rechtsanwaeltin-plehn.de